Approbation übersetzen lassen

Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Approbation ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.

Ihre Vorteile

  • Günstige Preise
  • Zufriedenheitsgarantie
  • Schnelle Bearbeitung
  • Versand per Post und Email
  • Zahlung per Rechnung

Von der Anfrage zur fertigen Übersetzung - so funktioniert's:

1. Anfrage versenden

Wählen Sie bitte die Ausgangs- und Zielsprache sowie die zu übersetzenden Dokumente aus. Zur Übermittlung unseres Angebots benötigen wir außerdem Ihre Kontaktdaten. Anschließend klicken Sie auf "Angebot anfordern!".

2. Eingangsbestätigung erhalten

Sobald Ihre Anfrage bei uns eintrifft, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per Email. Unser Team beginnt sofort mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots.

3. Angebot erhalten

Innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 9-18 Uhr) erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb weniger Stunden. Am Wochenende werden keine Angebote erstellt oder versendet.

4. Übersetzung beauftragen

Sobald Sie unser Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten haben und mit den Konditionen einverstanden sind, reicht eine kurze Auftragsbestätigung per Email und wir beginnen sofort mit der Arbeit.

5. Erhalt der Vorabscans

Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer beglaubigten Übersetzung per E-Mail und in Kopie per Post. Sie haben dann sieben Tage Zeit, den vereinbarten Gesamtbetrag zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine PDF-Version Ihrer Übersetzung mit Wasserzeichen erhalten.

6. Übersetzung entgegennehmen

Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen automatisch bereinigte Scans Ihrer Übersetzung per E-Mail und verschicken die Originale umgehend per Post. Sie erhalten eine Sendungsnummer, damit Sie Ihre postalische Sendung bequem nachverfolgen können.



Approbationsurkunde beglaubigt übersetzen lassen

Um viele Berufe aus dem Gesundheitsfeld, wie z.B. Arzt oder Apotheker, ausüben zu dürfen, wird eine staatliche Zulassung benötigt. Diese wird durch die Ausstellung einer Approbationsurkunde erteilt. Eine beglaubigte Übersetzung der besagten Urkunde kann zum Beispiel notwendig sein, wenn Sie im deutschen Gesundheitswesen tätig sind, Ihren Beruf im Ausland ausüben möchten oder ein Arzt sind, der die Zulassung in einem anderen Land erworben hat und nun in Deutschland eine Anstellung sucht.

Ein Service der überzeugt!

Bei Olingua Übersetzungen steht Ihnen ein Team von erfahrenen Übersetzern zur Verfügung, die Ihre Approbationsurkunde professionell in jede erdenkliche Sprache übersetzen können. Mit Olingua als Ihren zuverlässigen Partner in Sachen Übersetzungen, können Sie sich auf fehlerfreie und hochwertige Resultate verlassen. Das garantieren nicht nur wir, vor allem sagen dies unsere Kunden! Schauen Sie sich hierzu gerne unsere Kundenerfahrungen an. Nachdem Ihre Approbationsurkunde dann in die gewünschte Zielsprache übertragen worden ist, sind unsere gerichtlich ermächtigten Übersetzer auch in der Lage, Ihre Übersetzung offiziell amtlich zu beglaubigen. Dies ist für die Anerkennung der Übersetzung bei z.B. Ämtern oder Institutionen unerlässlich.

Beglaubigte Übersetzung Düren
© adobe stock - xtock

Allgemeine Informationen zur Approbation

Für die sogenannten Heilberufe benötigt man zwingend eine offizielle Anerkennung vom Staat, um im Gesundheitsfeld tätig sein zu dürfen. Besagte Heilberufe sind in zwei Kategorien unterteilt:

  1. Akademische Heilberufe: Sie erfordern ein abgeschlossenes Studium an einer Universität, z.B. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Tierärzte, usw.
  2. Schulisch erlernte Heilberufe: Sie erfordern einen Abschluss an einer Berufsschule, z.B. Physiotherapeuten, Hebammen, Krankenpfleger, usw.

Bei den akademischen Heilberufen wird die Zulassung durch eine Approbation anerkannt und durch die Approbationsurkunde bescheinigt. Damit verbunden ist die Befugnis, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf selbstständig und eigenmächtig ausüben zu dürfen. Zuerst müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Kriterien um einen akademischen Heilberuf ausüben zu dürfen:

🪨 Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung
🪨 Erfolgreiches Bestehen der Abschlussprüfung (Staatsexamen)
🪨 Gesundheitliche Eignung
🪨 Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (bei Tätigkeit in Deutschland)
🪨 Kein Verhalten, aus dem sich eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt

Das Bundesministerium für Gesundheit regelt die Erteilung der Approbation durch die Approbationsordnung auf der Basis der entsprechenden Gesetze (z.B. Bundesärzteordnung, Bundes-Apothekerordnung, Psychotherapeutengesetz, usw.) Die Approbation selber wird dann von der zuständigen Behörde des Bundeslandes erteilt. Das geschieht durch die Ausstellung der Approbationsurkunde.

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Einen deutschen akademischen Heilberuf im Ausland ausüben
– das sollte man wissen:

Als Deutscher im europäischen Ausland zu arbeiten ist ein Traum von vielen. Wenn man in einem akademischen Heilberuf tätig ist, gibt es allerdings einige wichtige Besonderheiten, die man wissen sollte. Die gegenseitige Anerkennung der medizinischen Grundausbildung sowie der Facharztausbildung innerhalb der Europäischen Union ist durch Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG geregelt. Wenn man sich für ein Zielland innerhalb der EU entscheidet, sollte man anhand dieser Regelung prüfen, ob der bisher absolvierte Abschluss den Mindestanforderungen des Ziellandes entspricht. Einige Mitgliedsstaaten der EU erkennen die deutsche Approbation automatisch an, bei anderen muss die Landesprüfung abgelegt werden oder es werden ggf. Nachforderungen in Form von zusätzlichen Prüfungen oder zusätzlicher klinischer Tätigkeit gestellt. In jedem Fall ist jedoch eine übersetzte und offiziell amtlich beglaubige Approbationsurkunde unabdingbar, sofern es sich nicht um ein deutschsprachiges EU-Land handelt.

Wenn deutsche Ärzte oder andere akademische Heilberufler aus Deutschland ihre Tätigkeit im außereuropäischen Ausland ausüben möchten, so ist die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse immer eine Einzelfallentscheidung. In aller Regel muss aber mindestens unter Vorlage einer beglaubigten Übersetzung ihrer Approbationsurkunde aus Deutschland das ärztliche Examen des Ziellandes in der Landessprache nachgeholt werden. Außerdem werden Sprachtests durchgeführt oder zumindest Sprachnachweise verlangt.

Ob Sie nun im europäischen- oder im außereuropäischen Ausland in einem akademischen Heilberuf arbeiten wollen, es ist ratsam sich im Vorhinein bei der zuständigen Behörde und der Landesärztekammer des Ziellandes zu erkunden, welche Regelungen und Richtlinien in ihrem Fall greifen. Die Bundesärztekammer Deutschlands stellt hierfür eine ausführliche Adressenliste mit Kontaktdaten der entsprechenden Stellen für EU-Länder und Nicht-EU Länder zur Verfügung.

Einen ausländischen akademischen Heilberuf in Deutschland ausüben
– das sollte man wissen:

Jeder „akademische Heilberufler“ aus dem Ausland sollte im Besitz folgender Dokumente sein:

🪨 Approbation bzw. gültige Berufserlaubnis
🪨 Gültige Arbeitserlaubnis
🪨 Gültige Aufenthaltserlaubnis

Beim Antrag auf die Zulassung/Approbation kommt es aber wieder darauf an, ob die Person aus einem EU-Mitgliedsstaat stammt oder aus dem außereuropäischen Ausland.

Für Menschen aus EU-Ländern gilt:

Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis liegt durch die EU-Zugehörigkeit automatisch vor. Aber die Approbation in Deutschland selber muss bei der Behörde des zuständigen Bundeslands beantragt werden und zwar unter Einreichung von:

🪨 Lebenslauf in deutscher Sprache
🪨 Medizindiplom
🪨 Praktikumsbescheinigungen
🪨 Geburtsurkunde
🪨 Heiratsurkunde, falls verheiratet
🪨 Erklärung über Straffreiheit im Heimatland
🪨 polizeiliches Führungszeugnis (Ausland)
🪨 amtliches Führungszeugnis – Belegart 0 – (Inland)
🪨 Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises
🪨 Sprachzertifikat, welches die Deutschkenntnisse mit mindestens B2 bescheinigt
🪨 Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis
🪨 ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufes

Alle anderssprachigen Urkunden und Bescheinigungen müssen von einem qualifizierten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden. Gerne bieten wir Ihnen auch hier unseren Service an.

Für Menschen aus Nicht-EU-Ländern gilt:

Auch hier muss die Approbation in Deutschland beim zuständigen Bundesland beantragt werden. Es müssen ebenfalls die o.g. Dokumente eingereicht werden, allerdings muss man zusätzlich noch den unterschriebenen Arbeitsvertrag mit der Klinik oder der Arztpraxis, in der man arbeiten möchte, vorlegen, sowie die Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Wieder müssen alle anderssprachigen Urkunden und Bescheinigungen von einem qualifizierten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden, auch das übernehmen wir natürlich gerne.

Ein weiterer entscheidender Unterschied ist, dass bei Nicht-EU-Ausländern vor der Erteilung der deutschen Approbation eine sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung des im Nicht-EU-Ausland abgeschlossenen Studiums vorgenommen wird, die bestanden werden muss, um eine uneingeschränkte Approbation zu erhalten. Die Entscheidung hierfür liegt im Ermessen der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslands.

Olingua – Ihr kompetenter Partner wenn’s um Übersetzungen geht

Wir können Ihnen helfen, Ihre beruflichen Pläne zu verwirklichen! Mit einer offiziell beglaubigten Übersetzung Ihrer Approbationsurkunde von Olingua können Sie sicher sein, dass diese von der zuständigen Stelle akzeptiert wird.  Füllen Sie einfach unser untenstehendes Formular aus, um uns zu kontaktieren. Dies ist der erste Schritt zur stressfreien und erschwinglichen Übersetzung  Ihrer Approbationsurkunde. Unser Team bestehend aus professionellen, gerichtlich beeidigten Übersetzern ist nicht nur in der Lage, qualitativ hochwertige, sondern auch offiziell beglaubigte Übersetzungen zu liefern. Füllen Sie einfach das unten stehende Formular aus, um Ihre Übersetzung sogleich zu bestellen oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Weitere Dokumente: Beglaubigte Übersetzungen mit Festpreis

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