Von der Anfrage zur fertigen Übersetzung - so funktioniert's:
1. Anfrage versenden
Wählen Sie bitte die Ausgangs- und Zielsprache sowie die zu übersetzenden Dokumente aus. Zur Übermittlung unseres Angebots benötigen wir außerdem Ihre Kontaktdaten. Anschließend klicken Sie auf "Angebot anfordern!".
2. Eingangsbestätigung erhalten
Sobald Ihre Anfrage bei uns eintrifft, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per Email. Unser Team beginnt sofort mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots.
3. Angebot erhalten
Innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 9-18 Uhr) erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb weniger Stunden. Am Wochenende werden keine Angebote erstellt oder versendet.
4. Übersetzung beauftragen
Sobald Sie unser Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten haben und mit den Konditionen einverstanden sind, reicht eine kurze Auftragsbestätigung per Email und wir beginnen sofort mit der Arbeit.
5. Erhalt der Vorabscans
Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer beglaubigten Übersetzung per E-Mail und in Kopie per Post. Sie haben dann sieben Tage Zeit, den vereinbarten Gesamtbetrag zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine PDF-Version Ihrer Übersetzung mit Wasserzeichen erhalten.
6. Übersetzung entgegennehmen
Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen automatisch bereinigte Scans Ihrer Übersetzung per E-Mail und verschicken die Originale umgehend per Post. Sie erhalten eine Sendungsnummer, damit Sie Ihre postalische Sendung bequem nachverfolgen können.
Qualität und Zufriedenheit stehen bei uns an erster Stelle
Es gibt viele Fälle in denen eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird. Angefangen beim Klassiker, dem Abiturzeugnis, bis hin zu komplexen Verträgen – unser Service bietet Ihnen nicht nur günstige Preise, sondern auch exzellente Beratung und Betreuung durch unsere vereidigten Übersetzer.
Unsere beglaubigten Übersetzungen erhalten Sie bereits ab 49€. Nutzen Sie einfach unser kostenloses Formular und erhalten Sie in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot.
Unsere Kunden
FAQ beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem vereidigten oder beeidigten Übersetzer angefertigt und mit Stempel und Unterschrift versehen wird, um die Übereinstimmung mit dem Originaldokument zu bestätigen.
Nur Übersetzer, die von einem deutschen Gericht vereidigt oder beeidigt wurden, dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Diese sind speziell qualifiziert und gesetzlich befugt. Bei Olingua sind Sie auf der sicheren Seite. Wir sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen.
- Geburtsurkunden
- Reisepässe
- Heiratsurkunden
- Zeugnisse und Diplome
- Gerichtsurteile
- Verträge
- Führerscheine
- Aufenthaltsgenehmigungen
Klicken Sie einfach auf das gewünschte Dokument und beantragen Sie direkt Ihre beglaubigte Übersetzung.
Sie können das Dokument beim Online Übersetzungsbüro Olingua direkt über die Webseite einreichen.
Die Dauer hängt von der Länge und Komplexität des Dokuments ab. In der Regel benötigen kleinere Dokumente 1-3 Werktage.
Die meisten Übersetzungsbüros bieten eine breite Palette von Sprachen an, z. B.
• Englisch
• Französisch
• Spanisch
• Ukrainisch
• Russisch
• Arabisch
und viele weitere.
Klicken Sie einfach auf die gewünschte Sprache, um ein Dokument in der gewünschten Sprache übersetzen zu lassen.
Oft reicht ein gut lesbarer Scan oder eine Kopie. Manche Behörden verlangen jedoch eine Übersetzung, basierend auf dem Originaldokument.
Die Kosten variieren je nach Sprache, Länge und Komplexität des Dokuments. Für Standarddokumente wie Geburtsurkunden liegen die Preise oft zwischen 30 und 80 Euro.
Beglaubigte Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern werden meist in anderen Ländern anerkannt, allerdings können zusätzliche Legalisierungen oder Apostillen erforderlich sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Übersetzung und einer Übersetzung mit Apostille?
Eine Apostille bestätigt die Echtheit des Originaldokuments oder der Unterschrift und ist ein zusätzlicher Schritt, der oft für internationale Behördengänge notwendig ist.