Von der Anfrage zur fertigen Übersetzung - so funktioniert's:

1. Anfrage versenden

Wählen Sie bitte die Ausgangs- und Zielsprache sowie die zu übersetzenden Dokumente aus. Zur Übermittlung unseres Angebots benötigen wir außerdem Ihre Kontaktdaten. Anschließend klicken Sie auf "Angebot anfordern!".

2. Eingangsbestätigung erhalten

Sobald Ihre Anfrage bei uns eintrifft, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per Email. Unser Team beginnt sofort mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots.

3. Angebot erhalten

Innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 9-18 Uhr) erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb von weniger Stunden. Am Wochenende werden keine Angebote erstellt oder versendet.

4. Übersetzung beauftragen

Sobald Sie unser Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten haben und mit den Konditionen einverstanden sind, reicht eine kurze Auftragsbestätigung per Email und wir beginnen sofort mit der Arbeit.

5. Übersetzung entgegennehmen

Sobald wir Ihre beglaubigte Übersetzung fertiggestellt haben, versenden wir diese umgehend in digitaler PDF Version per Email. Zeitgleich versenden wir das originale Dokument per Post, damit es am nächsten Werktag bei Ihnen ankommt.

6. Erhalt der Kostenrechnung

Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer beglaubigten Übersetzung per Post. Sind Sie mit unserem Arbeitsergebnis zufrieden, haben Sie 7 Tage Zeit den vereinbarten Gesamtbetrag zu überweisen.



Führerschein übersetzen lassen

In den meisten Fällen sollten Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins bei sich haben, wenn Sie planen, ins Ausland zu reisen oder z. B. als Hostess arbeiten möchten.  Im folgenden Artikel haben wir alle Fakten zusammengetragen, die es zur Übersetzung Ihres Führerscheins zu wissen gibt: In welchen Ländern wird der deutsche Führerschein akzeptiert? Und in welchen Ländern benötigt man eine Übersetzung? Zudem beschreiben wir im Detail, wann es notwendig ist, einen ausländischen Führerschein ins Deutsche zu übersetzen.

Beglaubigte Übersetzung Düren
© adobe stock - xtock

„Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt.

In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Erteilung einer Lenk[er]berechtigung. In der Schweiz heißt das Dokument Führerausweis; es zeigt die Fahrberechtigung an“

Gut zu wissen: Faktencheck Führerschein

Alle Bürger, die aus den EU-Mitgliedsstaaten oder Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stammen, benötigen keinen übersetzten Führerschein. Ihnen wird daher gestattet, mit dem gültigen Führerschein ihrer Herkunftsländer in Deutschland zu fahren. Dies gilt auch für Personen aus Island, Liechtenstein und Norwegen.

Für Fahrer aus Ländern außerhalb der EU oder des EWR gelten jedoch andere Regeln. Wenn der Aufenthalt in Deutschland von vorübergehender Natur ist, dann darf der Fahrer dort nur unter den folgenden Bedingungen fahren:

  • Die Person ist im Besitz eines gültigen Führerscheins des Herkunftslandes,
  • Es ist ein internationaler Führerschein (IDP) vorhanden

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden können oder der Führerschein nur in einer anderen Sprache vorhanden ist, muss die betroffene Person ihren Führerschein entsprechend übersetzen lassen.
Führerscheine die in Andorra, Hong Kong, Monaco, San Marino, Senegal oder Neuseeland ausgestellt wurden, werden für einen temporären Aufenthalt in Deutschland als gültig angesehen.

Was gilt bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland?

Für registrierte Bewohner mit mehr als 185 Tagen jährlichem Aufenthalt in Deutschland, treten wieder andere Bestimmungen in Kraft. Für sie ist es notwendig, den Führerschein übersetzen zu lassen. So können beide Versionen (das Original und die Übersetzung) bei Bedarf der zuständigen Behörde vorgezeigt werden.

Wie bereits erwähnt, können Bürger der EU-Länder und des EWR den Führerschein ihres Herkunftslands benutzen, um in Deutschland zu fahren und benötigen keine Übersetzung oder einen Internationalen Führerschein. Wenn z.B. ein deutscher Staatsbürger eine Autoreise nach Ungarn unternimmt, gilt dort sein Führerschein uneingeschränkt. Das gleiche gilt für jedes andere EU- oder EWR-Land.

Um außerhalb dieser Länder zu fahren, braucht man aber entweder einen Internationalen Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung seines nationalen Führerscheins. Gerne bieten wir beglaubigte Übersetzungen in die verschiedensten Sprachen an.

Führerschein übersetzen lassen
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„Kann ich nur empfehlen! Man erspart sich sehr viel Zeit.“

Mit diesen Worten beschreiben Olingua-Kunden unseren Service. Dabei geben wir seit 2019 alles, um jeden Kunden deutschlandweit sowie von darüber hinaus mit einem besten Rundumervice für beglaubigte Übersetzungen zu versorgen. Früher musste jeder Kunde für die Übersetzung der Geburtsurkunde einen passenden Übersetzer vor Ort suchen, heute haben Sie uns, wo auch immer Sie uns brauchen. Außerdem wählen Sie bei uns aus über 100 Weltsprachen, die Ihre aus. Dabei ist Ihre Geburtsurkunde bei Olingua in professionellen und erfahrenen Händen.

Natürlich lobt jedes Übersetzungsbüro den eigenen Service immer am meisten. Verständlich. Doch bei Olingua ist das immerhin anders: Olingua- Kunden loben Olingua am meisten, was uns unheimlich stolz macht! Doch erleben Sie Olingua aus einer unabhängigen Seite und schauen Sie sich die Kundenerfahrungen am besten selbst an. Sollten Ihnen bezüglich der Übersetzung der Geburtsurkunde jegliche Fragen aufkommen, so können Sie uns gerne kontaktieren oder vorab schon einmal einen Blick auf die FAQ werfen, hier gibt’s schon zahlreiche Antworten.

Weitere Dokumente: Beglaubigte Übersetzungen mit Festpreis

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