Neue Kunden haben häufig einige Fragen zu der beglaubigten Übersetzung. Wir haben zahlreiche Antworten für Sie vorbereitet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Beglaubigte Übersetzungen gehören zu den häufigsten Aufträgen einer Übersetzungsagentur. Sie können aus einer Vielzahl von Gründen von offiziellen Institutionen, Regierungsstellen, Universitäten, usw. verlangt werden. Das fertige Dokument muss offiziell zertifiziert sein, um rechtliche Gültigkeit in Deutschland und der EU zu haben.

Der Begriff “Beglaubigte Übersetzung” steht für ein rechtlich gültiges und zertifiziertes Dokument, dass übersetzt wurde. Eine typische Eigenschaft dieser Art von Übersetzungen ist die offizielle Erscheinung. Auf dem Dokument ist ein vom Übersetzer unterschriebener Stempel zu finden und eine Stellungnahme, die bestätigt, dass die Übersetzung zum besten Wissen und Gewissens des Übersetzers komplett und akkurat durchgeführt wurde. Bei beglaubigten Übersetzungen durch Olingua wird das Dokument von Deutsch in eine Fremdsprache (z.B. von Deutsch auf Englisch, von Deutsch auf Französisch) übersetzt oder von der Fremdsprache auf Deutsch. (z.B. von Polnisch auf Deutsch, von Arabisch auf Deutsch).

Beglaubigtee Übersetzungen werden normalerweise aus ganz bestimmten Gründen angefordert. Zum Beispiel wird man Sie um eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führungszeugnisses und Ihres Abiturzeugnisses bitten, wenn Sie sich für ein Studentenvisum in Kanada bewerben. Zudem werden beglaubigte Übersetzungen fast immer für gerichtliche Zwecke benötigt oder von Bildungsinstitutionen und Behörden in anderen Ländern verlangt.

Ein weiterer häufiger Grund aus dem beglaubigte Dokumentübersetzungen benötigt werden, ist für die Einwanderungsbehörde. Wenn man sich für vorübergehenden oder permanenten Aufenthalt in Deutschland bewerben möchte (dies gilt nicht für Bürger der EU), dann muss man zertifizierte Übersetzungen offizieller Dokumente aus dem Heimatland einreichen, deren Echtheit offiziell bestätigt wurde.

Manche Länder verlangen auch, dass berufliche, geschäftliche oder private Lizenzen mit offizieller Beglaubigung übersetzt werden. Dies kann von Sicherheitszertifikaten bis hin zu Führerscheinen etliche verschiedene Dokumente betreffen. Man sollte auch bedenken, dass es bei der Jobsuche äußerst hilfreich sein kann, wenn man eine beglaubigte Übersetzung seines Führungszeugnisses und seinem Universitätsdiploms zur Hand hat.

Olingua ist in der Lage, beglaubigte Übersetzungen schnell und auf höchstem Qualitätsniveau umzusetzen. Wir bieten Übersetzungen von Deutsch auf jede beliebige Sprache, und umgekehrt an. Die beliebtesten Sprachpaare, die in unserem Übersetzungsbüro in Bonn am häufigsten angefragt werden, sind: von Deutsch auf English, Deutsch auf Französisch, Deutsch auf Spanisch und Arabisch auf Deutsch. Wenn Sie eine zertifizierte Übersetzung Ihrer Dokumente benötigen, kann der Prozess mit uns sehr einfach gestartet werden. Sie müssen lediglich das Formular ausfüllen und Ihr Dokument anhängen. Die komplette Liste der Sprachen finden Sie in der Rubrik „Sprachen“, bitte schauen Sie sich die Liste an und wählen Sie die Sprache Ihres Interesses.

Wir arbeiten ausschließlich mit höchst qualifizierten, professionellen Übersetzern, deren Muttersprache die Fremdsprache ist. Zudem verfügen sie außerdem über jahrelange Erfahrung im rechtlichen Bereich. Alle unserer Übersetzer haben sich sogar auf bestimmte rechtliche Felder spezialisiert. Bei der Durchführung der Übersetzungen wird großer Wert auf die kulturellen Unterschiede gelegt und unsere Übersetzter sind sehr gut vertraut mit den rechtlichen Systemen beider Länder (Deutschland und dem Land der Zielsprache). Sobald Sie sich dafür entscheiden, Ihre Übersetzung von uns vornehmen zu lassen, weisen wir Ihnen einen persönlichen Übersetzungsprofi zu, der den Anforderungen Ihres Übersetzungsauftrages am besten entspricht. Ihr Übersetzer wird dann ausschließlich an Ihrem Projekt arbeiten, um sicherzustellen, dass das Resultat nicht nur fehlerfrei und akkurat ist, sondern Ihre Erwartungen weit übertrifft.

Ihre Dokumente werden innerhalb von 1-2 Werktagen übersetzt und dann per Post zu Ihnen gesendet. Es fallen keine Portogebühren an.

Unsere Festpreis-Dokumente können Sie bequem online mit PayPal bezahlen.

Bei Sonderanfragen können Sie per Überweisung oder auch in Bar bei uns vor Ort bezahlen.

  • Beglaubigte Übersetzungen bei offiziellen Dokumenten, Urkunden, Zeugnissen, Bescheinigungen, Schreiben zur Vorlage bei Behörden/Anerkennung im In- und Ausland
  • Einfache Übersetzung, wenn keine Anerkennung/Vorlage bei Behörden/Ämtern notwendig ist und die Übersetzung nur zum Verständnis dient

Wenn Sie Ihre beglaubigte Übersetzung außerhalb von Deutschland nutzen möchten, kann es passieren, dass Sie zusätzlich eine Überbeglaubigung benötigen.

Eine Überbeglaubigung ihrer Übersetzung wird durch Gerichte ausgestellt. Sie ist eine internationale Bestätigung, dass ihr Übersetzer in Deutschland vereidigt und dazu ermächtigt ist, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Durch die Überbeglaubigung kann die ursprünglich beglaubigte Übersetzung auch im Ausland von den Behörden anerkannt und verwendet werden.

Es gibt verschiedene Arten der Überbeglaubigung, die beiden häufigsten Formen sind die Apostille und die Legalisierung.

Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, welche Form Sie benötigen, empfiehlt es sich, dies bei der Zielbehörde im Ausland nachzufragen.

Der Übersetzungspreis wird von mehreren Faktoren bestimmt, u.a.:

  • Ausgangs- und Zielsprache
  • Umfang des Texts
  • Fachgebiet / Schwierigkeitsgrad

Darüber hinaus bieten wir einige genormte Dokumente zu Festpreisen an.

Um die Echtheit der Übersetzung einer wichtigen Urkunde zu bezeugen, benötigt man eine Apostille. Sie ist vor Allem bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen die über die nationalen Grenzen hinausgehen erforderlich. Die Apostille bescheinigt im Falle einer Übersetzung folgende Sachverhalte:

– Der Übersetzer ist dem Landgericht bekannt
– Der Übersetzer verfügt über die erforderlichen Kenntnisse der Rechtssprache des Landes
– Der Übersetzer vom Gericht autorisiert, Rechtstexte zu Übersetzen

Auf dem Dokument muss von öffentlicher Stelle (z.B. ein Landgericht) ein „Siegel“ angebracht werden, welches die Legalisation bestätigt. Diese Vorgehensweise wurde in dem Haager Abkommen vom 05.10.1961 festgelegt. In diesem Abkommen haben sich alle beteiligten Staaten zur gegenseitigen Anerkennung von rechtskräftig erstellten Apostillen verpflichtet. Somit wurde ein allgemeingültiger Standard bezüglich der Anerkennung von Urkunden geschaffen. Zusätzlich konnte so der bürokratische Aufwand bei Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen vermindert werden.

Der Bedarf an einer Apostille entsteht meistens durch die gezielte Verwendung in einem speziellen Land. Aus diesem Grund werden Apostillen individuell für diese Einzelfälle angefordert.
Eine Apostille wird furndsätzlich von allen Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens Nr. 12 anerkannt. In den Unterzeichnerstaaten gleicht die Apostille einem „Wahrheitssiegel“ für das dazugehörige Dokument. Eine Liste der aktuellen Mitgliedsstaaten des Haager Abkommens finden Sie unter www.dnoti.de.

Was bedeutet die Schreibweise nach ISO Norm bei russischen Übersetzungen?
Wird eine Geburtsurkunde, Eheschließungsurkunde, Sterbeurkunde oder ähnliches (sogenannte Personenstandsurkunden) in einer anderen Sprache benötigt, ist auf Besonderheiten in der Übersetzung von kyrillischen Schriftzeichen zu achten. So sind beispielsweise Vor und Familiennamen durch festgelegte Transliterationen zu übersetzen.

Demnach muss jedes russische Schriftzeichen durch das genaue, dazugehörige lateinische Schriftzeichen ersetzt werden. Die internationale Gleichheit von solchen Übersetzungen wird dabei durch die Internationale Normenorganisation (ISO) gewährleistet. Die Anwendung der ISO-Norm muss somit vom Übersetzer auf dem Dokument bestätigt werden.

Die andere Schreibweise in Dokumenten hat grundsätzlich keine Nachteile, ist jedoch notwendig. In Reisepässen wird beispielsweise durch das Festhalten der Vor- und Nachnamen in englischer Aussprache eine komplikationsfreie Reise ermöglicht.

Die an den Gerichten ermächtigten Übersetzer weisen neben Ihres Übersetzerdiploms ebenfalls fundierte Rechtssprachekenntnisse in Form eines Zertifikats nach. Diese Übersetzer sind mit offiziellen Dokumenten jedweder Art vertraut und kennen die Vorschriften in Bezug auf die Form, das Layout und etwaige übersetzungsrelevante Anmerkungen in der Übersetzung Ihres Originals. Eine beglaubigte Übersetzung wird daher stets und ausschließlich von dem jeweils für Ihre Sprache ermächtigten Übersetzer angefertigt und enthält den Zusatz, dass es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt, sowie die so genannte Beglaubigungsformel am Ende der Übersetzung, die besagt, dass diese Übersetzung richtig und vollständig ist und dem Original entspricht. Zudem verweist der Übersetzung auf seine Eintragung beim zuständigen Oberlandesgericht, sodass Sie sich sicher sein können, dass Ihr Endprodukt auch bei allen offiziellen Stellen akzeptiert und anerkannt wird.

Zwei Möglichkeiten sind denkbar: Wenn die Übersetzung in der Form, dem Layout und der Qualität den deutschen Ansprüchen genügt, kann ein hier in Deutschland ermächtigter Übersetzung diese Übersetzung als Basis für seine Beglaubigung nehmen. Er wird ein gründliches Lektorat vornehmen und die Übersetzung dann auf der Grundlage der vorhandenen Übersetzung neu ausstellen und beglaubigen. Wenn die vorhandene Übersetzung jedoch in Form, Layout und Qualität Mängel aufweist, die eine komplette Neubearbeitung erfordern, muss Ihr Original vollständig neu übersetzt und beglaubigt werden. In beiden Fällen können wir Sie beruhigen: Unsere Preise sind im Sinne unserer Kunden eng kalkuliert und stets fair, sodass Sie in jedem Fall in den Genuss einer professionellen, amtlichen Übersetzung zu günstigen Konditionen kommen.