Meldebescheinigung übersetzen lassen
Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Meldebescheinigung ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per E-Mail.
Von der Anfrage zur fertigen Übersetzung - so funktioniert's:
1. Anfrage versenden
Wählen Sie bitte die Ausgangs- und Zielsprache sowie die zu übersetzenden Dokumente aus. Zur Übermittlung unseres Angebots benötigen wir außerdem Ihre Kontaktdaten. Anschließend klicken Sie auf "Angebot anfordern!".
2. Eingangsbestätigung erhalten
Sobald Ihre Anfrage bei uns eintrifft, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per Email. Unser Team beginnt sofort mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots.
3. Angebot erhalten
Innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 9-18 Uhr) erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb weniger Stunden. Am Wochenende werden keine Angebote erstellt oder versendet.
4. Übersetzung beauftragen
Sobald Sie unser Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten haben und mit den Konditionen einverstanden sind, reicht eine kurze Auftragsbestätigung per Email und wir beginnen sofort mit der Arbeit.
5. Erhalt der Vorabscans
Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer beglaubigten Übersetzung per E-Mail und in Kopie per Post. Sie haben dann sieben Tage Zeit, den vereinbarten Gesamtbetrag zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine PDF-Version Ihrer Übersetzung mit Wasserzeichen erhalten.
6. Übersetzung entgegennehmen
Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen automatisch bereinigte Scans Ihrer Übersetzung per E-Mail und verschicken die Originale umgehend per Post. Sie erhalten eine Sendungsnummer, damit Sie Ihre postalische Sendung bequem nachverfolgen können.
Beglaubigte Übersetzung einer Meldebestätigung
Als ausländischer Staatsbürger in Deutschland erhalten Sie – wie auch deutsche Staatsbürger – eine Meldebestätigung. Einige Herkunftsstaaten verlangen die Vorlage einer Meldebestätigung durch ein deutsches Amt. Ausländische Behörden akzeptieren aber keine deutschsprachige Meldebestätigung. Lassen Sie deshalb eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Meldebestätigung anfertigen.
Wurden Sie von einem deutschen Amt nach Ihrer Einreise oder Rückkehr dazu aufgefordert, eine beglaubigte Übersetzung einer Meldebestätigung vorzulegen? Oft müssen vor allem Rückkehrer, die für eine Zeit in einem anderen Staat gelebt haben, ihren bisherigen Meldestatus nachweisen. Jedes Land stellt die Meldebescheinigung ausschließlich in einer der zulässigen Amtssprachen aus. Deshalb ist die beglaubigte Übersetzung einer Meldebestätigung aus dem Ausland nötig.
„Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet in Deutschland das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen.“
Meldebestätigung ist kein offizielles Identitätsdokument
Verwechseln Sie die Meldebestätigung nicht mit einem Personalausweis oder Reisepass. Das Dokument bestätigt lediglich die beim Meldeamt hinterlegten Daten. Die Meldebestätigung ist deshalb nur in Verbindung eines gültigen Ausweises gültig. Prüfen Sie daher die Gültigkeit Ihres Personalausweises, als Ersatz wird auch der Reisepass akzeptiert. Zur Identifizierung Ihrer Personalien müssen Sie eventuell weitere Dokumente bezüglich Ihres Aufenthaltsstatus mit sich führen. Achten Sie immer darauf, dass alle Dokumente zusammen sind und melden den Verlust einer offiziellen Meldebestätigung beim zuständigen Meldeamt rechtzeitig.
Meldebestätigung als zusätzliches Reisedokument
Was passiert beim Verlust Ihrer Identitätskarte im Ausland? Sie müssen einen neuen Personalausweis oder Reisepass im Aufenthaltsstaat bei einem deutschen Konsulat oder bei der deutschen Botschaft beantragen. Dafür müssen Sie Ihre Personalien nachweisen. Haben Sie keine Unterlagen dabei, dauert die Identifizierung Ihrer Person länger. Eine vorhandene Meldebestätigung beschleunigt diesen Prozess eklatant. Sie müssen zudem im Ausland bei einer Polizeidienststelle den Verlust Ihres Personalausweises oder Reisepasses angeben. Dafür benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Meldebestätigung.
So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung
Unser Übersetzungsbüro fertigt Ihnen eine rechtsgültige beglaubigte Übersetzung Ihrer Meldebestätigung, Ihres Personalausweises oder einer ausländischen Identitätskarte sowie Reisepasses an. Ihre Daten übermitteln Sie uns verschlüsselt, Dritte haben keinen Zugriff auf Ihre Daten. Ihre Unterlagen dienen in unserem Übersetzungsbüro nur dem von Ihnen erteilten Übersetzungsauftrag.
Unser digitaler Service erleichtert Ihnen die Bestellung einer beglaubigten Übersetzung. Wählen Sie auf unserer Webseite die Ausgangssprache aus, also die Sprache, in der die Meldebestätigung verfasst ist. Legen Sie im zweiten Schritt die Zielsprache fest. Für die beglaubigte Übersetzung benötigt unser Übersetzer eine Kopie der Meldebescheinigung. Das Dokument können Sie uns gerne digital übermitteln. Scannen Sie den Meldebogen ein oder fotografieren Sie das Schriftstück leserlich ab. Laden Sie das Dokument im Format pdf, jpg oder png hoch und schließen Sie Ihre Bestellung mit dem Absenden des Formulars ab.
Sie erhalten nach Erhalt Ihrer Bestellung einer beglaubigten Übersetzung eine Bestätigung via E-Mail. Prüfen Sie die Daten und teilen Sie uns mit, falls bei der Auftragsvergabe ein Fehler unterlaufen ist. Solange sich die beglaubigte Übersetzung noch in Bearbeitung befindet, können Sie Änderungswünsche äußern. Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Meldebestätigung erhalten Sie bequem in wenigen Tagen per Post zugeschickt.
Sie haben Fragen? Kein Problem, wir sind für Sie da!
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website, sowie auch eine Auflistung der Dokumente, die wir neben Zollbescheinigungen übersetzen. Falls Ihr Dokument nicht dabei sein sollte, unterbreiten wir Ihnen gerne unverbindlich eine Angebot – und das ganz ohne Kosten!
Bei Fragen und Anregungen können Sie uns gerne kontaktieren, zögern Sie nicht, mit uns in Verbindung zu treten! Wir freuen uns auf Sie!
Weitere Dokumente: Beglaubigte Übersetzungen mit Festpreis
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