Beglaubigte Übersetzung: Namensänderungsurkunde
Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Namensänderungsurkunde ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.
Von der Anfrage zur fertigen Übersetzung - so funktioniert's:
1. Anfrage versenden
Wählen Sie bitte die Ausgangs- und Zielsprache sowie die zu übersetzenden Dokumente aus. Zur Übermittlung unseres Angebots benötigen wir außerdem Ihre Kontaktdaten. Anschließend klicken Sie auf "Angebot anfordern!".
2. Eingangsbestätigung erhalten
Sobald Ihre Anfrage bei uns eintrifft, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per Email. Unser Team beginnt sofort mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots.
3. Angebot erhalten
Innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 9-18 Uhr) erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb weniger Stunden. Am Wochenende werden keine Angebote erstellt oder versendet.
4. Übersetzung beauftragen
Sobald Sie unser Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten haben und mit den Konditionen einverstanden sind, reicht eine kurze Auftragsbestätigung per Email und wir beginnen sofort mit der Arbeit.
5. Erhalt der Vorabscans
Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer beglaubigten Übersetzung per E-Mail und in Kopie per Post. Sie haben dann sieben Tage Zeit, den vereinbarten Gesamtbetrag zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine PDF-Version Ihrer Übersetzung mit Wasserzeichen erhalten.
6. Übersetzung entgegennehmen
Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen automatisch bereinigte Scans Ihrer Übersetzung per E-Mail und verschicken die Originale umgehend per Post. Sie erhalten eine Sendungsnummer, damit Sie Ihre postalische Sendung bequem nachverfolgen können.
Übersetzung der Namensänderungsurkunde
Sie haben Ihren Namen offiziell ändern lassen? Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Namen! Mit dem Erhalt Ihrer Namensänderungsurkunde ist ein großer Schritt getan. Doch nun müssen Sie Ihrer Umgebung, Ihren Freunden, Ihrem Arbeitgeber und auch zahlreichen Behörden den neuen Namen mitteilen. Für z.B. Behörden im nicht deutschsprachigen Ausland ist dazu eine beglaubigte Übersetzung der Namensänderungsurkunde erforderlich.
Bei uns erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung von Ihrer Namensänderungsurkunde schnell und zuverlässig. Unsere gerichtlich vereidigten Übersetzer verfügen über die Fachkenntnisse und die Qualifikation Dokumente in über 120 Sprachen zu übersetzen.
„Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und welche die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf einen Namen) als auch das Recht einer (natürlichen oder juristischen) Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen (Recht aus einem Namen). Das Recht aus einem Namen ist ein absolutes Recht und bei natürlichen Personen ein Persönlichkeitsrecht.“
Die Namensänderungsurkunde im Detail
Eine Namensänderungsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die offizielle Änderung Ihres Namens bestätigt. Sie dient zur Vorlage bei Ämtern und Arbeitgebern. Mit ihr bestätigen Sie Ihre Identität und die Gültigkeit von noch auf Ihren alten Namen ausgestellten Zeugnissen und Dokumenten. Sie gibt Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort, sowie den alten und neuen Namen an. Ort und Datum der Änderung und des Beginns ihrer Wirksamkeit werden mit Unterschrift und Siegel der zuständigen Behörde bestätigt.
Eine Namensänderungsurkunde aus dem Ausland
Sie können bei uns gerne auch eine Namensänderungsurkunde aus dem Ausland ins Deutsche übersetzen lassen. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass ausländische Namensänderungen von deutschen Staatsbürgern in Deutschland nicht grundsätzlich anerkannt werden. Die einzige Ausnahme bildet das internationale Übereinkommen zur Änderung von Namen und Vornamen vom 4. September 1958.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Namensänderungsurkunde
Eine Namensänderung ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dazu gehören Änderungen im Partnerschaftsstatus, wie Heirat, Scheidung und Eintragung einer Lebenspartnerschaft. Auch im Rahmen einer Adoption oder Abstammungsfeststellung besteht die Möglichkeit einen Namen offiziell zu ändern. Allenfalls kann eine Namensänderung auch aus einem andern wichtigen Grund beantragt werden.
Als wichtiger Grund gilt, wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und Ihnen daher peinlich ist, oder Sie für ihn verspottet werden. Häufig erfolgt eine Namensänderung aus wichtigem Grund auch, wenn die Schreibweise oder Aussprache des Namens wesentliche Schwierigkeiten verursacht. Dies ist häufig bei ausländischen Namen der Fall, da viele Buchstaben in anderen Sprachen anders ausgesprochen werden. Dann erfolgt die Änderung meist im Rahmen der Einbürgerung.
Weitere Dokumente: Beglaubigte Übersetzungen mit Festpreis
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