Beglaubigte Übersetzung: Namensänderungsurkunde

Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Namensänderungsurkunde ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.

Ihre Vorteile

  • Günstige Preise
  • Zufriedenheitsgarantie
  • Schnelle Bearbeitung
  • Versand per Post und Email
  • Zahlung per Rechnung

Von der Anfrage zur fertigen Übersetzung - so funktioniert's:

1. Anfrage versenden

Wählen Sie bitte die Ausgangs- und Zielsprache sowie die zu übersetzenden Dokumente aus. Zur Übermittlung unseres Angebots benötigen wir außerdem Ihre Kontaktdaten. Anschließend klicken Sie auf "Angebot anfordern!".

2. Eingangsbestätigung erhalten

Sobald Ihre Anfrage bei uns eintrifft, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per Email. Unser Team beginnt sofort mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots.

3. Angebot erhalten

Innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 9-18 Uhr) erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb weniger Stunden. Am Wochenende werden keine Angebote erstellt oder versendet.

4. Übersetzung beauftragen

Sobald Sie unser Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten haben und mit den Konditionen einverstanden sind, reicht eine kurze Auftragsbestätigung per Email und wir beginnen sofort mit der Arbeit.

5. Übersetzung entgegennehmen

Sobald wir Ihre beglaubigte Übersetzung fertiggestellt haben, versenden wir diese umgehend in digitaler PDF Version per Email. Zeitgleich versenden wir das originale Dokument per Post, damit es am nächsten Werktag bei Ihnen ankommt.

6. Erhalt der Kostenrechnung

Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer beglaubigten Übersetzung per Post. Sind Sie mit unserem Arbeitsergebnis zufrieden, haben Sie 7 Tage Zeit den vereinbarten Gesamtbetrag zu überweisen.



Übersetzung der Namensänderungsurkunde

Sie haben Ihren Namen offiziell ändern lassen? Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Namen! Mit dem Erhalt Ihrer Namensänderungsurkunde ist ein großer Schritt getan. Doch nun müssen Sie Ihrer Umgebung, Ihren Freunden, Ihrem Arbeitgeber und auch zahlreichen Behörden den neuen Namen mitteilen. Für z.B. Behörden im nicht deutschsprachigen Ausland ist dazu eine beglaubigte Übersetzung der Namensänderungsurkunde erforderlich.

Bei uns erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung von Ihrer Namensänderungsurkunde schnell und zuverlässig. Unsere gerichtlich vereidigten Übersetzer verfügen über die Fachkenntnisse und die Qualifikation Dokumente in über 120 Sprachen zu übersetzen.

Beglaubigte Übersetzung Düren
© adobe stock - xtock

„Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und welche die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf einen Namen) als auch das Recht einer (natürlichen oder juristischen) Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen (Recht aus einem Namen). Das Recht aus einem Namen ist ein absolutes Recht und bei natürlichen Personen ein Persönlichkeitsrecht.“

Die Namensänderungsurkunde im Detail

Eine Namensänderungsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die offizielle Änderung Ihres Namens bestätigt. Sie dient zur Vorlage bei Ämtern und Arbeitgebern. Mit ihr bestätigen Sie Ihre Identität und die Gültigkeit von noch auf Ihren alten Namen ausgestellten Zeugnissen und Dokumenten. Sie gibt Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort, sowie den alten und neuen Namen an. Ort und Datum der Änderung und des Beginns ihrer Wirksamkeit werden mit Unterschrift und Siegel der zuständigen Behörde bestätigt.

Eine Namensänderungsurkunde aus dem Ausland

Sie können bei uns gerne auch eine Namensänderungsurkunde aus dem Ausland ins Deutsche übersetzen lassen. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass ausländische Namensänderungen von deutschen Staatsbürgern in Deutschland nicht grundsätzlich anerkannt werden. Die einzige Ausnahme bildet das internationale Übereinkommen zur Änderung von Namen und Vornamen vom 4. September 1958.

Namensänderungsurkunde übersetzen lassen
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Voraussetzungen für den Erhalt einer Namensänderungsurkunde

Eine Namensänderung ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dazu gehören Änderungen im Partnerschaftsstatus, wie Heirat, Scheidung und Eintragung einer Lebenspartnerschaft. Auch im Rahmen einer Adoption oder Abstammungsfeststellung besteht die Möglichkeit einen Namen offiziell zu ändern. Allenfalls kann eine Namensänderung auch aus einem andern wichtigen Grund beantragt werden.

Als wichtiger Grund gilt, wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und Ihnen daher peinlich ist, oder Sie für ihn verspottet werden. Häufig erfolgt eine Namensänderung aus wichtigem Grund auch, wenn die Schreibweise oder Aussprache des Namens wesentliche Schwierigkeiten verursacht. Dies ist häufig bei ausländischen Namen der Fall, da viele Buchstaben in anderen Sprachen anders ausgesprochen werden. Dann erfolgt die Änderung meist im Rahmen der Einbürgerung.

Weitere Dokumente: Beglaubigte Übersetzungen mit Festpreis

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