Apostille Übersetzung bei Olingua

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Ihre Vorteile

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Von der Anfrage zur fertigen Übersetzung - so funktioniert's:

1. Anfrage versenden

Wählen Sie bitte die Ausgangs- und Zielsprache sowie die zu übersetzenden Dokumente aus. Zur Übermittlung unseres Angebots benötigen wir außerdem Ihre Kontaktdaten. Anschließend klicken Sie auf "Angebot anfordern!".

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Sobald Ihre Anfrage bei uns eintrifft, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per Email. Unser Team beginnt sofort mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots.

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Innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 9-18 Uhr) erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb weniger Stunden. Am Wochenende werden keine Angebote erstellt oder versendet.

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Sobald Sie unser Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten haben und mit den Konditionen einverstanden sind, reicht eine kurze Auftragsbestätigung per Email und wir beginnen sofort mit der Arbeit.

5. Erhalt der Vorabscans

Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer beglaubigten Übersetzung per E-Mail und in Kopie per Post. Sie haben dann sieben Tage Zeit, den vereinbarten Gesamtbetrag zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine PDF-Version Ihrer Übersetzung mit Wasserzeichen erhalten.

6. Übersetzung entgegennehmen

Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen automatisch bereinigte Scans Ihrer Übersetzung per E-Mail und verschicken die Originale umgehend per Post. Sie erhalten eine Sendungsnummer, damit Sie Ihre postalische Sendung bequem nachverfolgen können.



Beglaubigt übersetzen lassen

Eine Apostille ist eine Beglaubigungsform, die im internationalen Urkundenverkehr benötigt wird, damit öffentliche Urkunden auf internationaler Ebene offiziell anerkannt werden können (z.B. notarielle Beurkundungen). Die Apostille muss ordnungsgemäß in einem der Mitgliedsländer ausgestellt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird dies in Deutschland genannt. Dadurch wird die rechtliche Gültigkeit in anderen Mitgliedsstaaten akzeptiert. Die Ausstellung muss durch die zuständige staatliche Stelle des Herkunftslandes geschehen.

Apostille übersetzen lassen

Die Apostille im Detail

Die Grundregeln zum Gebrauch von Apostillen wurden von der Haager Konferenz vom 5. Oktober 1961 vorgegeben. Ursprünglich nahmen daran 115 Länder teil, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland. Die Konferenz legte das Konzept der Apostille fest und entwickelte ein Formular, dass vorgedruckt etwa 9×9 Zentimeter groß sein muss und zehn nummerierte Felder beinhaltet, die von der zuständigen Behörde ausgefüllt werden. Das Ziel der Konferenz war es, die Notwendigkeit der Legalisation bestimmter offizieller Dokumente zu eliminieren, wann immer sie in einem anderen Land als dem Herkunftsland benötigt wurden. Die Pflicht eines Echtheitsnachweises für solche Dokumente erbringen zu müssen hatte in der Vergangenheit oftmals zu komplizierten und unnötigen Prozeduren geführt.

Der Zweck hinter der Apostille

Die Initiatoren der Haager Konferenz waren sich darüber im Klaren, dass eine komplette Abschaffung des Legalisationsprozesses in manchen Fällen dazu geführt hätte, dass man die Echtheit einer Urkunde direkt mit der ausstellenden Behörde hätte prüfen müssen. Daher wurde als Alternative das Konzept der Apostille ins Leben gerufen. Sobald eine Apostille von der zuständigen Stelle erstellt wurde, besteht somit keine Notwendigkeit mehr für zusätzliche Beglaubigungen.

Wer stellt die Apostillen aus?

Jeder Staat, der das Abkommen unterzeichnet hat, wurde dazu aufgefordert, eine Stelle zu bestimmen, deren Zuständigkeit die Ausstellung der Apostille unterliegt. In den meisten Ländern übernimmt dies das Auswärtige Amt. In Deutschland ist es jedoch das Bundesverwaltungsamt. Es verfügt über die alleinige Verantwortung Apostillen auszustellen, die als Beleg für die Echtheit öffentlicher Urkunden dienen, die von offiziellen Stellen der Bundesrepublik ausgestellt wurden (wie z.B. Bundesministerien, Bundesämter oder Bundesgerichte).

Apostille übersetzen lassen Stempel

Wann benötige ich die Apostille?

Wie bereits erwähnt, werden Apostillen immer dann gebraucht, wenn ein offizielles Dokument in einem anderen Land als dem Ausstellungsland vorgezeigt werden muss. Die Frage lautet nun, ob das Abkommen auf alle offiziellen Dokumente zutrifft, die im Ausland vorgezeigt werden müssen oder nur eine bestimmte Anzahl davon.

Zuerst müssen wir uns ins Gedächtnis rufen, dass eine Apostille lediglich in den Ländern gültig ist, die der Haager Konferenz unterliegen. Momentan existieren 115 Mitgliedsstaaten, Deutschland eingeschlossen. Sollte ein Land nicht Teil des Abkommens sein, dann wird ein anderer Prozess angewendet, und zwar der sogenannte Legalisationsprozess.

Welche Dokumente sind betroffen?

Die Beschlüsse der Haager Konferenz betreffen öffentliche Urkunden aus dem Ausland. Das Abkommen beinhaltet folgende Dokumente:

  • Verwaltungsdokumente,
  • Beurkundungen von Notaren,
  • Dokumente, die von einer offiziellen Person oder einer offiziellen Einrichtung stammen, die einem Gericht, einem Strafgericht oder dem Staat zugehörig sind (dies schließt Dokumente der Staatsanwaltschaft, von Gerichtskurieren und Urkundsbeamten mit ein),
  • Offizielle Zertifikate, die an Dokumenten anhängen, die von Privatpersonen unterschrieben wurden, wie z.B. eine Registrationsbestätigung.

Jedoch sollte erwähnt werden, dass die Haager Konferenz von 1961 nicht auf die folgenden Dokumente zutrifft:

  • Dokumente, die von konsularischen Stellen oder diplomatischen Beauftragten erstellt wurden,
  • Verwaltungsdokumente, die in direkter Verbindung mit geschäftlichen Transaktionen oder Zollprozessen stehen.

Zweitens ist es nicht nötig, eine Apostille zu beantragen, wenn die gesetzlichen Regelungen eines Landes, oder eine Abmachung zwischen Mitgliedsstaaten, das Dokument aufgehoben oder vereinfacht haben. Aufgrund von bilateralen, internationalen Übereinkommen sind öffentliche Urkunden aus Deutschland unter Umständen für bestimmte Länder von allen Formalitäten ausgenommen.

Deutschland hat diese bilateralen Vereinbarungen mit den folgenden Ländern abgeschlossen: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Griechenland, Luxemburg und der Schweiz.

Apostille und Legalisation: Was muss ich bei der Übersetzungen beachten?

Der Unterschied zwischen einer Apostille und einer Legalisation führt oft zu Missverständnissen. Jedoch gibt es eine einfache Erklärung: Die Apostille ist die Beglaubigung eines Dokumentes. Sie muss immer von der übergeordneten Stelle der ausstellenden Behörde erzeugt werden. Wogegen die Legalisation die Authentizität des Ausstellers des Dokumentes bestätigt. Sie muss von der konsularischen Vertretung im Land ausgestellt werden, in dem das Dokument zum Einsatz kommen soll. In vielen Ländern wird die Legalisation entweder nicht benötigt oder durch die Apostille ersetzt.

Wichtig!

Die Regeln zu Apostillen und Legalisationen variieren von Land zu Land. Vor Beginn der Übersetzung muss man sich vergewissern, ob eine Apostille oder eine Legalisation benötigt wird. Sollte eine Apostille notwendig sein, dann sollte sie der Übersetzung beigelegt und ebenfalls übersetzt werden.

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