Fachliche Übersetzung eines Handelsregisterauszug
Beauftragen Sie die Fachübersetzung Ihres Handelsregisterauszuges ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.
Von der Anfrage zur fertigen Übersetzung - so funktioniert's:
1. Anfrage versenden
Wählen Sie bitte die Ausgangs- und Zielsprache sowie die zu übersetzenden Dokumente aus. Zur Übermittlung unseres Angebots benötigen wir außerdem Ihre Kontaktdaten. Anschließend klicken Sie auf "Angebot anfordern!".
2. Eingangsbestätigung erhalten
Sobald Ihre Anfrage bei uns eintrifft, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per Email. Unser Team beginnt sofort mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots.
3. Angebot erhalten
Innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 9-18 Uhr) erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb weniger Stunden. Am Wochenende werden keine Angebote erstellt oder versendet.
4. Übersetzung beauftragen
Sobald Sie unser Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten haben und mit den Konditionen einverstanden sind, reicht eine kurze Auftragsbestätigung per Email und wir beginnen sofort mit der Arbeit.
5. Erhalt der Vorabscans
Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer beglaubigten Übersetzung per E-Mail und in Kopie per Post. Sie haben dann sieben Tage Zeit, den vereinbarten Gesamtbetrag zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine PDF-Version Ihrer Übersetzung mit Wasserzeichen erhalten.
6. Übersetzung entgegennehmen
Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen automatisch bereinigte Scans Ihrer Übersetzung per E-Mail und verschicken die Originale umgehend per Post. Sie erhalten eine Sendungsnummer, damit Sie Ihre postalische Sendung bequem nachverfolgen können.
Beglaubigte Übersetzung von einem Handelsregisterauszug
Immer wieder kann es im unternehmerischen Alltag vorkommen, dass ein aktueller Handelsregisterauszug vorgelegt werden muss. Ein deutscher Handelsregisterauszug hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Wer sein Unternehmen bei einem neuen Lieferanten anmelden möchte, oder eine Kreditanfrage stellen möchte, muss zumeist einen aktuellen Handelsregisterauszug vorlegen. Auch wenn beispielsweise eine Filiale Ihres ausländischen Unternehmens in Deutschland errichtet werden soll, muss ein Handelsregisterauszug in beglaubigter Form übersetzt vorliegen.
Wann ist ein Handelsregisterauszug nötig?
Im Handelsregister sind die Unternehmen eines bestimmten Bezirks aufgelistet. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Geschäfte im Ausland tätigen möchten, dann werden Sie sicherlich aufgefordert, eine beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszuges vorzulegen. Auch wenn Sie beispielsweise mit Ihrer Firma aus dem Ausland in Deutschland größere Geschäfte abschließen möchten, werden Sie eine beglaubigte Übersetzung von Ihrem Handesregisterauszug benötigen.
Insbesondere Gerichte und Behörden in Deutschland oder auch im Ausland benötigen den Handelsregisterauszug in übersetzter Form, damit eine Einordnung Ihres Unternehmens stattfinden kann.
Welche Angaben beinhaltet der Handelsregisterauszug?
Im Handelsregisterauszug finden sich zahlreiche Angaben zu Ihrem Unternehmen, wie der Name der Firma, der Firmensitz mit Anschrift, Angaben zur Niederlassung und zu Filialen mit Anschriften, der Gegenstand des Unternehmens, Namen der vertretungsbefugten Personen, die Rechtsform, bisherige Eintragungen, das zuständige Registergericht, die Höhe von Grund- oder Stammkapital. Für die Einordnung Ihres ausländischen Unternehmens in Deutschland und umgekehrt ist es erforderlich, dass die Übersetzung des Handelsregisterauszugs diese Angaben stets enthält.
Damit Sie Ihre Geschäfte auch rechtswirksam tätigen können, ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung des Handelsregisterauszuges eines vereidigten Übersetzers erforderlich. Mit der Vorlage dieser Übersetzung ist der Handelsregisterauszug auch im Ausland oder umgekehrt auch in Deutschland gültig. Behörden und Gerichte möchten erforderliche Dokumente meist in der betreffenden Zielsprache vorliegen haben. Insoweit muss eine Übersetzung angefertigt werden.
Olingua Übersetzungen ist Ihr Partner bei Übersetzungen
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs benötigen, helfen wir Ihnen gern dabei weiter. Fachgerecht und mit einem unschlagbaren Preis/Leistungsverhältnis übersetzen wir Ihnen das Dokument innerhalb einer kurzen Zeitspanne. Für jedes Themenfeld haben wir nämliche einen passenden, meist muttersprachlichen Übersetzer. So garantieren wir Ihnen eine professionelle Übersetzung in die Sprache Ihrer Wahl. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Ihr ausländisches Dokument in die deutsche Sprache übersetzt werden soll, oder ob Sie eine fachgerechte Übersetzung Ihres deutschen Handelsregisterauszugs in eine andere Weltsprache wünschen.
Als Übersetzungssprachen bieten wir Ihnen beispielsweise: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Polnisch, Russisch, Niederländisch, Arabisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch, Tschechisch, Persisch, Griechisch, Italienisch oder Rumänisch und viele weitere Weltsprachen an. Wählen sie einfach Ihre Zielsprache im Auswahlfeld aus!
Bei Fragen zum Ablauf kontaktieren Sie uns bitte einfach. Gern senden wir Ihnen auch ein unverbindliches Angebot zu.
Weitere Dokumente: Beglaubigte Übersetzungen mit Festpreis
Ist Ihr Dokument nicht dabei? Kein Problem!
Wir schicken Ihnen schnell und kostenlos ein unverbindliches Angebot.