Ehefähigkeitszeugnis übersetzen lassen
Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.
Von der Anfrage zur fertigen Übersetzung - so funktioniert's:
1. Anfrage versenden
Wählen Sie bitte die Ausgangs- und Zielsprache sowie die zu übersetzenden Dokumente aus. Zur Übermittlung unseres Angebots benötigen wir außerdem Ihre Kontaktdaten. Anschließend klicken Sie auf "Angebot anfordern!".
2. Eingangsbestätigung erhalten
Sobald Ihre Anfrage bei uns eintrifft, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per Email. Unser Team beginnt sofort mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots.
3. Angebot erhalten
Innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 9-18 Uhr) erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb weniger Stunden. Am Wochenende werden keine Angebote erstellt oder versendet.
4. Übersetzung beauftragen
Sobald Sie unser Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten haben und mit den Konditionen einverstanden sind, reicht eine kurze Auftragsbestätigung per Email und wir beginnen sofort mit der Arbeit.
5. Erhalt der Vorabscans
Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer beglaubigten Übersetzung per E-Mail und in Kopie per Post. Sie haben dann sieben Tage Zeit, den vereinbarten Gesamtbetrag zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine PDF-Version Ihrer Übersetzung mit Wasserzeichen erhalten.
6. Übersetzung entgegennehmen
Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen automatisch bereinigte Scans Ihrer Übersetzung per E-Mail und verschicken die Originale umgehend per Post. Sie erhalten eine Sendungsnummer, damit Sie Ihre postalische Sendung bequem nachverfolgen können.
Professionelle Übersetzung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Beabsichtigen Sie im Ausland zu heiraten oder möchten Sie eine im Ausland eingegangene Eheschließung in Deutschland bekannt geben? Dann kann eine beglaubigte Abschrift des Ehefähigkeitszeugnis‘ eine große Hilfe sein. Auch wenn der Partner im Ausland geboren und aufgewachsen ist und die Ehe in Deutschland vorgenommen werden soll, ist eine Ehefähigkeitsprüfung vorgesehen. Eine ordnungsgemäße Übersetzung erleichtert den Fortschritt im Eheschließungsprozess erheblich.
„Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach deutschem Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot.“
Einzelheiten rund ums Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Beglaubigung nach deutschem Recht und bescheinigt, dass das angehende Ehepaar ohne Erschwernisse, die Eheschließung vornehmen kann. Das Dokument wird vor Allem ausgestellt, um Scheinehen und Vielehen zu verhindern und um die hohe Scheidungsrate der vergangenen Jahre einzudämmen. Es wird im Rahmen der Ehefähigkeitsprüfung genau festgestellt, ob ein Eheverbot für einen der Ehepartner vorliegt oder ob die Ehefähigkeit beeinträchtigt ist. Eine beglaubigte Übersetzung des Ehefähigkeitszeugnis‘ wird vor Allem dann erforderlich, wenn das Paar beabsichtigt im Ausland zu heiraten. Der Standesbeamte des jeweiligen Heiratsorts, kann auf dieses Zeugnis zurückgreifen und die Eheschließung vornehmen.
In welchen Ländern wird das deutsche Ehefähigkeitszeugnis anerkannt?
Viele Länder verlangen lediglich eine Bescheinigung über die aktuelle Ehelosigkeit des Paares und verlangen kein gesondertes Ehefähigkeitszeugnis.
In diesen Ländern ist das Ehefähigkeitszeugnis wirksam:
🪨 Deutschland 🪨 Österreich
🪨 Griechenland 🪨 Portugal
🪨 Italien 🪨 Schweiz
🪨 Luxemburg 🪨 Spanien
🪨 Moldau 🪨 Türkei
🪨 Niederlande
Das Ehefähigkeitszeugnis im Ausland
Beabsichtigt das Paar im Ausland zu heiraten und hat mindestens einer eine ausländische Staatsbürgerschaft, so ist die Ehefähigkeit mit einem Ehefähigkeitszeugnis zu bescheinigen. Das Dokument kann die Person am jeweiligen Konsulat in der Muttersprache ausgehändigt und sollte für deutsche Behörden übersetzt werden. Ist das jeweilige Mutterland der verlobten Person nicht in der Lage ein entsprechendes Zeugnis zu erteilen, jedoch sollte man wenigstens die Ledigkeitsbescheinigung beilegen. In diesem Fall lohnt es sich, einen Antrag auf Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen. Der Standesbeamte wird den Antrag an den Präsidenten des Oberlandesgerichts der zuständigen Amtsbehörde zukommen lassen. Eine Zustimmung oder Ablehnung bleibt im Anschluss abzuwarten.
Weitere Dokumente: Beglaubigte Übersetzungen mit Festpreis
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