Die Abstammungsurkunde - Wann benötige ich eine?

Eine Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde muss in verschiedenen Situationen vorliegen. Was müssen Sie außerdem über Abstammungs- bzw. Geburtsurkunden wissen?

Beide Dokumente sind allgemein betrachtet Urkunden, die die Geburt eines Kindes bestätigen. Ausgestellt werden sie in der Regel vom dafür zuständigen Standesamt, wobei entweder die Eltern oder alternativ das jeweilige Geburtskrankenhaus mit einer Frist von einer Woche dafür zuständig sind, die Geburt beim Standesamt zu melden.

Neben Vor- und Nachnamen des Neugeborenen, seinem Geschlecht, sowie Ort und Datum der Geburt müssen in den Dokumenten außerdem die Vor- und Nachnamen der Eltern und deren Wohnort stehen.

Der Unterschied zwischen Abstammungs- und Geburtsurkunde

Tatsächlich fallen die Unterschiede zwischen beiden Dokumenten relativ gering aus. Der entscheidendste ist die Tatsache, dass in der Abstammungsurkunde auch alle Informationen angegeben sind, die sich im Bezug auf die Geburtsumstände seit der Geburt verändert haben. Dazu gehören beispielsweise Namensänderungen oder Adoptionsumstände. In letzterem Fall sind übrigens sowohl die leiblichen als auch die Adoptiveltern aufgeführt, bei der Geburtsurkunde lediglich die letzteren.

Bis zum 31.12.2008 musste die Abstammungsurkunde auch bei Hochzeiten vorgelegt werden. Man wollte so verhindern, dass versehentlich Hochzeiten zwischen blutsverwandten Menschen stattfanden. Durch das Personenstandsrechtsreformgesetz, das seit dem 01.01.2009 gilt, wurde die Neuausstellung von Abstammungsurkunden jedoch abgeschafft. Seitdem werden lediglich Geburtsurkunden ausgestellt, die vor Hochzeiten in Kombination mit einer Kopie des Geburtseintrags vorgelegt werden müssen.

Wann benötige ich eine Abstammungsurkunde?

  • Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises: Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten wird oft eine Abstammungsurkunde als Nachweis der eigenen Identität und Staatsbürgerschaft verlangt.
  • Erbschaftsangelegenheiten: Im Rahmen von Erbschaftsangelegenheiten kann eine Abstammungsurkunde verwendet werden, um das Verwandtschaftsverhältnis zu einem Verstorbenen nachzuweisen.
  • Familiäre Angelegenheiten: Eine Abstammungsurkunde kann benötigt werden, um Adoptionen, Namensänderungen oder andere familiäre Angelegenheiten rechtlich zu dokumentieren.
  • Einwanderungs- oder Visumverfahren: Bei Einwanderungs- oder Visumverfahren kann eine Abstammungsurkunde als Nachweis der Familienbeziehung oder des Verwandtschaftsverhältnisses dienen.

Wie kann die Geburtsurkunde beantragt werden?

Generell sollte um jeden Preis vermieden werden, dass die Urkunde abhandenkommt, da sie für unterschiedliche Anlässe benötigt wird. Sollte dies jedoch trotzdem vorkommen, kann sie aber auch gegen Gebühr beim Standesamt in Ihrem Geburtsort beantragt werden. Der Antrag kann entweder persönlich oder – je nach Möglichkeit – auch telefonisch und sogar online gestellt werden. In der Regel tun Sie dies selber, aber auch Ehepartner oder nahe Verwandte können dies übernehmen.

Beglaubigte Übersetzung der Abstammungsurkunde

Beispielsweise bei einer anstehenden Hochzeit im Ausland oder einem permanenten Umzug mit Arbeitsplatzwechsel in ein Nicht-EU-Land wird die beglaubigt übersetzte Urkunde für Ihren Visumsantrag benötigt. Bei einem internationalen Wohnortswechsel trifft dies nicht nur auf deutsche Auswanderer ins Ausland zu, sondern auch auf ausländische Einwanderer.

Das wichtigste, was Sie dabei beachten sollten, ist darauf zu achten, dass die Übersetzer im jeweiligen Fach spezialisiert sind, im besten Fall sogar Muttersprachler. Somit vermeiden Sie Fehler oder Auslassungen in der Übersetzung. Sind die Übersetzer zudem gerichtlich ermächtigt, kann die Übersetzung der Urkunde auch amtlich beglaubigt werden. Dadurch würde gewährleistet, dass die Übersetzung auch für behördliche Vorgänge anerkannt wird.

Andere Gründe sind beispielsweise eine Hochzeit, eine Namensänderung, die Beantragung eines Personalausweises oder von Sozialleistungen, oder falls eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen soll. Aber auch in Sterbefällen, Sorgerechtsfragen oder falls eine Vater- bzw. Mutterschaftsanerkennung beantragt wird, wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt. All dies setzt natürlich einen ausländischen Wohnort voraus.

Wie und wo können beglaubigte Übersetzungen beantragt werden?

Für den Fall, dass Sie eine beglaubigte Übersetzung für offizielle Anlässe brauchen, ist es ratsam, ein Übersetzungsbüro damit zu beauftragen. Wir von Olingua bieten Ihnen dabei einen unkomplizierten und kostengünstigen Prozessablauf, da unser Team ausschließlich aus professionellen Übersetzern besteht, die zudem auch dazu berechtigt sind, Beglaubigungen auszustellen. Für den Erfolg Ihrer Planungen ist es nämlich wichtig, um nicht zu sagen, unerlässlich, dass die Übersetzungen Ihrer Dokumente professionell und fehlerfrei durchgeführt werden. Dies vermeidet auch die Ablehnung der Dokumente bei behördlichen Stellen.

Der Vorteil, den wir Ihnen dabei auch bieten können, ist die Möglichkeit, Übersetzungen sowohl von jeder Ausgangssprache weltweit ins Deutsche anbieten zu können, als auch umgekehrt. Somit können Sie sich entspannt zurücklehnen in dem Wissen, dass Profis sich um Ihre Belange kümmern und Sie kein unnötiges Kostenrisiko eingehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abstammungsurkunde liegt also in den enthaltenen Informationen. Während die Geburtsurkunde primär die Basisdaten einer Geburt erfasst, erweitert die Abstammungsurkunde diese Informationen um die rechtlichen Details und das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seinen Eltern. In einigen Ländern werden möglicherweise beide Dokumente ausgestellt, während in anderen die Informationen zur Abstammung in der Geburtsurkunde enthalten sind.

Die Abstammungsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt eines Kindes belegt. Es wird vom Standesamt ausgestellt und enthält wichtige Informationen wie
• Name des Kindes,
• Geburtsdatum,
• Geburtsort und die Namen der Eltern.
Außerdem werden eventuelle Änderungen wie Adoptionen oder Namensänderungen seit der Geburt vermerkt.

Durch das Personenstandsrechtsreformgesetz, das seit dem 01.01.2009 gilt, wurde die Neuausstellung von Abstammungsurkunden jedoch abgeschafft.

Die Abstammungsurkunde war ein wichtiges amtliches Dokument in Deutschland, das bis 2009 als Nachweis der Geburt galt. Sie wurde durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft und durch die Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzt.