Einbürgerung nach Deutschland: Welche Dokumente müssen übersetzt werden?
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Du denkst darüber nach dich einbürgern zu lassen? Dann bist du nicht allein: Viele Menschen, die nach Deutschland kommen denken irgendwann darüber nach. Ebenso diejenigen, die hier geboren sind, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es gibt viele gute Gründe, diese anzunehmen.

Du kannst mit der deutschen Staatsangehörigkeit beispielsweise aktiv an der Politik des Landes mitwirken. Beispielsweise, indem du wählen gehst oder selbst ein politisches Amt bekleidest. Des Weiteren profitierst du von der Freizügigkeit innerhalb der EU. Du darfst also ohne eine weitere Staatsangehörigkeit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union leben und arbeiten.

Übrigens: Willst du dich im Ausland bewerben, haben wir für dich auch Tipps für dein Anschreiben auf Englisch.

Wie läuft die Einbürgerung nach Deutschland eigentlich ab?

Zuerst musst du einen schriftlichen Einbürgerungsantrag stellen. Das Antragsformular dazu erhältst du bei der Einbürgerungsbehörde.

Liegen alle Einbürgerungsvoraussetzungen bis auf die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit vor, bekommst du eine befristete Einbürgerungszusicherung ausgehändigt. Mit dieser musst du dann die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit bei deinem Heimatstaat beantragen. Sobald du diese nachweisen kannst, händigt dir die Einbürgerungsbehörde die Einbürgerungsurkunde aus.

Diese Voraussetzungen für die Einbürgerung musst du erfüllen

Wenn du seit mindestens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebst, hast du einen Anspruch auf Einbürgerung. Und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Du besitzt ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht. Zum Beispiel Arbeitserlaubnis, Asyl oder Ähnliches.
  2. Du kannst deine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen, oder du kannst nachweisen, dass dir dein Heimatland keine Papiere ausstellt.
  3. Du bekennst dich zum deutschen Grundgesetz.
  4. Du bist bereit deine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder hast sie ohnehin bereits verloren.
  5. Du kannst nachweisen, dass du gut Deutsch sprichst (mindestens Sprachniveau B 1).
  6. Du weißt über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland Bescheid (Nachweis über Einbürgerungstest oder deutschen Schulabschluss).
  7. Du kannst den Lebensunterhalt für dich und deine Angehörigen selbst bestreiten, bekommst also kein Arbeitslosengeld.
  8. Du hast nicht mehr als einen Ehepartner.
  9. Du wurdest nicht wegen einer Straftat verurteilt.

Erfüllst du diese Voraussetzungen steht einer Einbürgerung nichts im Weg. Erfüllst du nicht alle Voraussetzungen, ist es für dich dennoch möglich, eingebürgert zu werden, wenn du zum Beispiel:

  1. wegen einer betriebsbedingten Kündigung plötzlich deinen Job verloren hast.
  2. wegen der Kinderbetreuung oder Ausbildung nicht arbeiten kannst/konntest.

Dann kannst du die Einbürgerung auch mit Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beantragen. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG oder ähnliches sind übrigens generell kein Hindernis für die Einbürgerung.

So findest du die richtige Behörde für die Einbürgerung in Deutschland

Welche Behörde für deine Einbürgerung zuständig ist, erfährst du bei der Stadt- oder Kreisverwaltung deines Wohnortes. Alternativ können dir auch die Ausländerbehörde, die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder die Jugendmigrationsdienste weiterhelfen.

Einbürgerung nach Deutschland: Diese Dokumente musst du übersetzen lassen

Wenn du dich in Deutschland einbürgern lassen willst, benötigst du verschiedene Dokumente, die in deutscher Sprache vorliegen müssen. Dies sind:

  • Deine Geburtsurkunde
  • Deine Heiratsurkunde, falls du verheiratet bist
  • Dein Scheidungsurteil, falls du geschieden bist

Die Übersetzung dieser Dokumente muss durch einen vereidigten Übersetzer erfolgen, damit diese beglaubigt und damit gültig sind.

Die Einbürgerungszusicherung musst du wiederum in die Sprache deines Heimatlandes übersetzen lassen. Diese erhältst du, indem du das Beratungsgespräch zur Einbürgerung führst und den Einbürgerungsantrag unter Vorlage der notwendigen Dokumente stellst.

So kannst du gegenüber deinem Heimatstaat belegen, dass du berechtigt bist, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Dies ist meist notwendig, um die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft bei der zuständigen Auslandsvertretung zu beantragen. Auch hier muss die Übersetzung je nach Land beglaubigt sein.

Eine kleine Checkliste mit Unterlagen, die du sonst noch brauchst

Du benötigst:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oder Ähnliches)
  • Nachweise zum Personenstand (ob du verheiratet bist)
  • Ein Foto (auch Lichtbild genannt)
  • Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie über eine ausreichende Altersvorsorge

Die für dich zuständige Einbürgerungsbehörde kann gegebenenfalls weitere Unterlagen verlangen, darum ist es gut, wenn du dich frühzeitig beraten lässt.

Darum brauchst du beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen sind notwendig, um zu belegen, dass du dir nicht selbst etwas ausgedacht hast. Und so zum Beispiel falsche Angaben zu deiner Herkunft machst. Am besten suchst du dir eine Fachperson für juristische Übersetzungenwie bei uns von Olingua!