Wer eine offizielle Übersetzung für das Standesamt, die Universität oder den Arbeitgeber benötigt, stößt schnell auf den Begriff „gerichtlich vereidigt“. Doch was unterscheidet diese Experten eigentlich von „normalen“ Übersetzern, und warum ist dieses Siegel für den Erfolg Ihres Antrags so entscheidend?

Nicht jeder Übersetzer ist gleich!

In Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ rechtlich nicht geschützt – theoretisch darf sich jeder so nennen, der zweisprachig aufgewachsen ist. Bei hochsensiblen Dokumenten wie Geburtsurkunden, Zeugnissen oder Verträgen reicht das jedoch nicht aus.

Ein gerichtlich vereidigter Übersetzer (je nach Bundesland auch beeidigt oder ermächtigt genannt) hat ein strenges staatliches Prüfungsverfahren durchlaufen. Er ist ein vom Landgericht autorisierter Experte, der:

  • Seine fachliche Eignung durch staatliche Prüfungen oder akademische Abschlüsse nachgewiesen hat.

  • Seine persönliche Integrität durch ein lupenreines Führungszeugnis belegt.

  • Einen offiziellen Eid abgelegt hat, Texte treu und gewissenhaft in die Zielsprache zu übertragen.

Was bedeutet beeidigter Übersetzer?

Ein beeidigter Übersetzer wird oft auch vereidigter Übersetzer oder ermächtigter Übersetzer genannt. Gemeint ist damit immer das Gleiche. Ein professioneller Übersetzer, der den offiziellen Eid abgelegt hat und somit vor Gerichten und Ämtern anerkannt ist.

 

Das Siegel: Ihre Garantie für Anerkennung

Nur vereidigte Übersetzer besitzen ein offizielles Siegel. Mit ihrer Unterschrift und diesem Stempel beglaubigen sie die „Richtigkeit und Vollständigkeit“ der Übersetzung.

Das bedeutet für Sie: Ohne dieses Siegel werden Ihre Dokumente von deutschen Behörden, Gerichten und Universitäten in der Regel nicht anerkannt. Es ist der rechtliche Nachweis, dass der Inhalt der Übersetzung exakt dem Original entspricht.

Übersetzer nach § 189 GVG

Der Paragraf regelt, wie Sprachmittler vor Gericht und für Behörden fungieren müssen. Für dich sind zwei Absätze entscheidend:

  1. Absatz 1 (Die Beeidigung): Hier steht, dass Dolmetscher (und im übertragenen Sinne Übersetzer) vor Gericht einen Eid ablegen müssen. Sie schwören, dass sie „treu und gewissenhaft“ übertragen.

  2. Absatz 2 (Die bundesweite Gültigkeit): Das ist für dein Business der wichtigste Teil! Er besagt: Wenn ein Übersetzer einmal bei einem Landgericht in Deutschland allgemein beeidigt wurde, ist seine Beglaubigung im gesamten Bundesgebiet gültig.

Warum Olingua ausschließlich auf vereidigte Experten setzt

Wir bei Olingua wissen, dass bei Ihren Dokumenten viel auf dem Spiel steht – sei es die Zulassung zum Studium, die geplante Hochzeit oder ein neuer Job. Deshalb gehen wir keine Kompromisse ein:

  1. Volle Rechtssicherheit: Unsere Übersetzungen sind gemäß § 189 Abs. 2 GVG bundesweit vor allen Behörden und Gerichten gültig.

  2. Gesetzliche Verschwiegenheit: Durch ihren gerichtlichen Eid sind unsere Übersetzer zur absoluten Diskretion verpflichtet. Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen.

  3. Qualität nach ISO-Norm: Wir kombinieren die staatliche Vereidigung mit der strengen DIN EN ISO 17100 Norm für Übersetzungsdienstleistungen.

  4. Internationale Akzeptanz: Die Beglaubigungen unserer Übersetzer werden aufgrund ihrer gerichtlichen Listung auch international hoch geschätzt und anerkannt.

Was kostet eine beeidigte Übersetzung?

Eine beeidigte Übersetzung eines anerkannten Übersetzers startet bei etwa. 40€ für ein einseitiges Dokument. Viele Übersetzer rechnen auch nach Zeilen ab. Fragen Sie am besten vorher mit ihrem Dokument an, damit sie ein passendes Angebot für Ihr Dokument erhalten.

Gehen Sie kein Risiko ein

Eine falsche oder nicht anerkannte Übersetzung kann zu monatelangen Verzögerungen und hohen Zusatzkosten führen. Vertrauen Sie von Anfang an auf die Experten von Olingua. Wir liefern Ihnen die Qualität und die Sicherheit, die Sie für Ihre offiziellen Vorhaben benötigen.

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