Von der Anfrage zur fertigen Übersetzung - so funktioniert's:

1. Anfrage versenden

Wählen Sie bitte die Ausgangs- und Zielsprache sowie die zu übersetzenden Dokumente aus. Zur Übermittlung unseres Angebots benötigen wir außerdem Ihre Kontaktdaten. Anschließend klicken Sie auf "Angebot anfordern!".

2. Eingangsbestätigung erhalten

Sobald Ihre Anfrage bei uns eintrifft, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per Email. Unser Team beginnt sofort mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots.

3. Angebot erhalten

Innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 9-18 Uhr) erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb weniger Stunden. Am Wochenende werden keine Angebote erstellt oder versendet.

4. Übersetzung beauftragen

Sobald Sie unser Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten haben und mit den Konditionen einverstanden sind, reicht eine kurze Auftragsbestätigung per Email und wir beginnen sofort mit der Arbeit.

5. Übersetzung entgegennehmen

Sobald wir Ihre beglaubigte Übersetzung fertiggestellt haben, versenden wir diese umgehend in digitaler PDF Version per Email. Zeitgleich versenden wir das originale Dokument per Post, damit es am nächsten Werktag bei Ihnen ankommt.

6. Erhalt der Kostenrechnung

Ihre Rechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer beglaubigten Übersetzung per Post. Sind Sie mit unserem Arbeitsergebnis zufrieden, haben Sie 7 Tage Zeit den vereinbarten Gesamtbetrag zu überweisen.



Beglaubigte Übersetzung des ärztlichen Befundes

Eine beglaubigte Übersetzung medizinischer Unterlagen oder ein Ärztlicher Befund aus dem Ausland, kann unter verschiedensten Voraussetzungen erforderlich sein. Gerade für zugewanderte Personen, ist die beglaubigte Übersetzung von ärztlichen und klinischen Dokumenten notwendig, um die Behandlung im Zielland fortführen zu können. Ein Ärztlicher Befund spielt für den hinzugezogenen Arzt eine große Rolle und sollte vorliegen, wenn man in einem anderen Land in Behandlung war.

Warum ein ärztlicher Befund aus dem Ausland stets übersetzet werden sollte

Haben Sie sich während Ihrer Urlaubsreise, im Ausland behandeln lassen? Dann kann es mitunter ratsam sein, die medizinischen Unterlagen z.B. den Ärztlichen Befund übersetzen zu lassen. Wichtige Informationen bleiben den Ärzten im Heimatland ansonsten verborgen. Der ärztliche Befund enthält wertvolle Informationen zur Diagnoseerstellung und der verabreichten Medikation. Auch wenn Sie vorhaben, für längere Zeit zu verreisen und sich mit Medikamenten versorgen müssen, sollten Sie die medizinischen Unterlagen aus dem Heimatland, in die jeweilige Landessprache übersetzen lassen. Somit können Sie auch im Ausland auf eine schnelle und zielgerichtete Behandlung verlassen.

Auch Personen mit Migrationshintergrund sollten sich darum bemühen, die ärztlichen Unterlagen in der erforderlichen Landessprache übersetzen zu lassen, damit deren Gesundheit gewährleistet werden kann. Planen Sie aus Kostengründen eine Behandlung im Ausland durchführen zu lassen? Auch dann empfiehlt es sich ärztliche Befunde übersetzen zu lassen.

Beglaubigte Übersetzung Düren
© adobe stock - xtock

Welche ärztlichen Unterlagen kann man außerdem übersetzen lassen?

Egal, ob es sich um Atteste, einen ärztlichen Befund, Diagnosestellungen, Medikationsberichte oder Operationsdokumente handelt, eine Übersetzung mit Beglaubigung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Lassen Sie sich medizinische Gutachten in die benötigte Landessprache übersetzen, damit Sie auch im Ausland bestens versorgt und behandelt werden können.

Beglaubigte Übersetzung des ärztlichen Befundes
© adobe stock - Aliaksandr Marko

Wozu dient die Beglaubigung eines ärztlichen Befunds?

Durch die Beglaubigung wird offenbart, dass es sich um Unterlagen handelt, die vollständig vorliegen und wahrheitsgemäß in übersetzt wurden. Somit kann der behandelnde Arzt aus dem Ausland, die übersetzten Befunde zur Hilfe nehmen und sich auf die Richtigkeit der Angaben verlassen. Die Beglaubigung des ärztlichen Befunds, wird durch einen Stempel sichtbar gemacht, sowie mit der Unterschrift des Übersetzers, welcher beim zuständigen Landgericht gemeldet ist.

Weitere Dokumente: Beglaubigte Übersetzungen mit Festpreis

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