Verschiedene Studienabschlüsse

In Deutschland gibt es fünf verschiedene Studienabschlüsse: Bachelor, Master, Diplom, Magister und Staatsexamen. Für jeden dieser Abschlüsse gibt es eine bestimmte Art von Studiengang, den man absolvieren muss um zu den jeweiligen Prüfungen zugelassen zu werden.

Der Bachelor als Einstiegsstudium und der Master als Aufbaustudium haben im Laufe der letzten 20 Jahre nach und nach das Diplom abgelöst. Dieses wird allerdings an manchen Universitäten auch noch weiterhin verliehen, da es vor allem im Ingenieurswesen einen exzellenten Ruf genießt. Der Magister wird eher für Studenten in künstlerischen Bereichen sowie Lehramtsstudenten empfohlen, das Staatsexamen ist obligatorisch, um Jurist oder Arzt zu werden.

Der Weg ins Ausland oder zurück

Im Laufe der letzten Jahre ist es immer beliebter geworden (Tendenz weiterhin steigend), nach dem absolvierten Studium ins Ausland zu gehen um dort entweder weiter zu studieren oder auf Grundlage des erlangten Abschlusses einen Beruf zu ergreifen. Wird dies in Erwägung gezogen, so sind dafür eine Reihe an Vorbereitungen zu treffen, um auch sicherstellen zu können, dass die Bewerbung nicht aufgrund fehlender Notwendigkeiten abgelehnt wird.

Die Vorteile daran, im Ausland studiert und/oder gearbeitet zu haben, liegen vor allem in der Optik des Lebenslaufes. Vor allem bei herausragenden Leistungen ist ein Auslandsaufenthalt eine der besten Voraussetzungen für eine darauffolgende Bewerbung auf einen Beruf oder ein weiteres Studium.

Dies lässt sich allerdings nicht einfach so ohne Weiteres bewerkstelligen: Führungszeugnisse, Leistungsnachweise, Prüfungszeugnisse und akademische Abschlussurkunden werden in über 99 Prozent aller Fälle in der Ausgangssprache des jeweiligen Landes ausgestellt, selbst wenn beispielsweise der Studiengang in einer anderen Sprache abgelegt wurde.

Aus diesem Grund ist es nicht nur extrem wichtig, sondern teils auch obligatorisch, beglaubigte Übersetzungen der jeweiligen Dokumente zur Hand zu haben und bei Bewerbungen mit einzureichen.

Wieso die Beglaubigung?

Müsste eine normale Übersetzung nicht eigentlich schon ausreichen?

Teilweise schon, eigentlich aber eher nicht. Wenn man sich mit dem im Ausland erworbenen Abschluss auf einen neuen Job in Deutschland bewerben möchte, so bestehen nicht alle Arbeitgeber darauf, beglaubigte Übersetzungen vorgelegt zu bekommen. Und auch andersherum ist es nicht zwingend notwendig, den hierzulande erlangten akademischen Grad in Form einer beglaubigten Übersetzung vorlegen zu können, wenn man im Ausland arbeiten möchte. Allerdings ist dies auch immer vom jeweiligen Arbeitgeber und der Art der Tätigkeit abhängig.

Falls man allerdings ein Auslandssemester oder -studium absolvieren möchte, ist es zwingend notwendig, bei den zuständigen Einwanderungsbehörden übersetzte Dokumente in beglaubigter Form vorzulegen, da diese sonst Gefahr laufen, nicht anerkannt zu werden.

Die Besonderheit von Diplom- und Masterurkunden

Da sowohl das Diplom als auch der Master akademische Grade darstellen, die einen höheren Abschluss belegen, nehmen sie eine besondere Stellung unter den Urkunden ein. Die Beglaubigung der jeweiligen Übersetzung ist zunächst dafür gedacht, einen Beleg dafür zu haben, dass man im Ausland auf den Abschluss durch ein weiterführendes Studium aufbauen darf.

Und auch umgekehrt müssen die dafür zuständigen Behörden und Universitätsabteilungen in Deutschland einen sicheren Nachweis dafür haben, dass der im Ausland erlangte Abschluss den hiesigen Voraussetzungen für ein Aufbaustudium entspricht. Essenziell dabei ist hier der Status einer Urkunde, den ein Abschlusszeugnis automatisch hat.

Der Vorteil, den beglaubigte Übersetzungen dieser Urkunden bringen, liegt darin, dass der Auftraggeber sicher sein kann, dass alle Bestandteile der Urkunde inhaltlich sachgemäß übersetzt und layouttechnisch beibehalten werden. Dies ist aufgrund der Tatsache, dass Urkunden unter einem gesonderten gesetzlichen Schutz stehen, eine obligatorische Notwendigkeit.

Einen weiteren Status beglaubigter Übersetzungen bringen gerichtliche Umstände. Sollte es zu Unstimmigkeiten in der Abschlussanerkennung kommen, so ist eine nicht-beglaubigte Übersetzung offizieller Urkunden vor Gericht ein Manko. Die Beglaubigung bescheinigt dem Urkundeninhaber nämlich, dass Diplom oder Master den Voraussetzungen entsprechen, die benötigt werden, um mit diesen Abschlüssen ein weiteres, darauf aufbauendes Studium in Angriff nehmen zu können.